vhs macht gesünder!

Körperliches und psychisches Wohlbefinden sind entscheidende Voraussetzungen, um die Herausforderungen im Beruf und im Privatleben erfolgreich bewältigen zu können. Gesundheitskompetenz ist unerlässlich, wenn Sie Ihre Gesundheit eigenverantwortlich stärken möchten. In unseren Bildungsangeboten erfahren Sie, was alles zu einem gesunden Lebensstil gehört, wie Sie Stress abbauen, Ihren Körper positiv wahrnehmen, die eigene Kraft spüren und sich ausgewogen ernähren können. Lernen Sie von den Sichtweisen anderer Menschen, erwerben Sie die Fähigkeit, mit Stress konstruktiv umzugehen und Krisen erfolgreich zu überwinden. Das stärkt ihre psychischen und physischen Ressourcen, macht Sie fit für Alltag und Beruf und fördert Ihre Gesundheit nachhaltig.
Die aktuelle Forschung weist immer wieder auf den positiven Einfluss von Emotionalität, Stressbewältigung, ausgewogener Ernährung und Bewegung für das Gelingen von Lernprozessen hin. Die Angebote der Gesundheitsbildung an Volkshochschulen berücksichtigen seit langem diese Erkenntnisse. Sachinformationen und Lernen werden mit allen Sinnen verknüpft, gelernt wird handlungsorientiert, auf die Gruppe bezogen und unter Berücksichtigung biografischer Anknüpfungspunkte - wichtige Voraussetzungen für die Lust auf das Abenteuer des lebenslangen Lernens.

Prävention gemäß § 20 SGB V

Mit dem Programmbereich Gesundheit stellen wir regelmäßig ein vielfältiges und hochwertiges Angebot an Kursen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention. Als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung entwickeln wir systematisch die Qualität unseres Angebots weiter. In den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an vhs-Kursen von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Einige Krankenkassen und in deren Auftrag die ZPP legen dabei Erstattungs-Kriterien zugrunde, die sich von den Qualitätskriterien der Volkshochschulen erheblich unterscheiden können. Maßgebend ist hierzu der „Leitfaden Prävention“ in der aktuellen Fassung. Inwieweit Kursinhalte und Qualifikations­-Kriterien den Konditionen im Sinne des §20, Abs. 1, SGB V entsprechen, liegt im Beurteilungsermessen der einzelnen Krankenkasse oder der zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).
Bei Kursen, die für eine Krankenkassenförderung in Frage kommen könnten, stellen wir weiterhin auf Wunsch – nach Abschluss eines Gesundheitskurses - eine vhs-Teilnahmebescheinigung (ohne Bestätigung einer Prüfung oder Förderfähigkeit nach § 20 SGB V) aus, insofern an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen wurde. Ob und wie eine Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir direkt mit der Krankenkasse zu klären. Formulare von und für Krankenkassen füllen wir nicht aus.  

Bonusprogramme:
Für einen Eintrag (Stempelaufdruck) in Ihr Krankenkassen-Bonusheft ist die vhs-Teilnahmebestätigung der Krankenkasse vorzulegen.